Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen bzw. Komponenten:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für den Transport von
- Flüssigkeiten
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
- von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
- von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
- von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Gegenstand der Förderung:
- Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen. Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
- Außerdem kann die Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind, gefördert werden.

Unsere Expert*innen stehen Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung.