Die Energieberatung für Wohngebäude wird über die "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" zu 50% gefördert.
Ein wesentlicher Teil dieser Energieberatung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Das ist ein Energiebericht, der sowohl eine A) Schritt-für-Schritt Sanierung als auch eine B) Komplettsanierung zum Effizienzhaus betrachtet.
Nehmen Sie zunächst über die auf dieser Webseite angebotenen Wege Kontakt zu uns (2) auf. Wir vereinbaren ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihr Vorhaben, mögliche Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz und bestehende Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie sich für die Energieberatung entscheiden, stellen wir in Ihrem Namen den entsprechenden Antrag auf Förderung. Die Höhe der BAFA-Förderung für die Energieberatung beträgt bis zu 50% der Gesamtkosten.* Das BAFA prüft den Antrag für gewöhnlich innerhalb von vier Wochen und erteilt Ihnen dann eine Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids.
* maximal jedoch 650€ für EFH bzw. 850€ für MFH
Wir führen vor Ort eine Begehung des Beratungsobjekts durch und nehmen alle wichtigen Daten auf.
Anhand der aufgenommenen Daten und der mit Ihnen besprochenen Effizienzmaßnahmen erstellen wir einen Energiebericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP (siehe Video). Mit dem iSFP können Sie Fördergelder für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten** erhalten. Im Falle der Erneuerung der Wärmeerzeugung können Sie sogar bis zu 70% der Anschaffungskosten als Förderung erhalten***.
** Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 60.000 € pro Wohneinheit.
*** Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
**** Angaben ohne Gewähr.
Um den Antrag zu erstellen, ist eine technische Projektbeschreibung notwendig. Ist ein iSFP vorhanden, wird dieser eingereicht und der Zuschuss von 15% auf 20% erhöht. Mit dieser TPB Nummer und Ihrer Vollmacht können wir für Sie den Antrag stellen.
Haben Sie bereits eine Einzelmaßnahme geplant oder möchten Sie schrittweise die im iSFP angeratenen Maßnahmen umsetzen, können wir in Ihrem Namen einen Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme stellen. Ganz wichtig: Vergeben Sie noch keinen Auftrag! Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und macht eine Förderung damit unmöglich (siehe Video)
Der Antrag wird durch das BAFA geprüft und in Form eines Zuwendungsbescheids bewilligt.
Sie erteilen den Auftrag für die Umsetzung der Maßnahme an ein Unternehmen Ihrer Wahl. Sie erteilen den Auftrag für die Umsetzung der Maßnahme an ein Unternehmen Ihrer Wahl.
Nach Fertigstellung der Maßnahme überprüfen wir die durchgeführten Arbeiten und erstellen den Verwendungsnachweis, der über das BAFA-Portal für Sie eingereicht wird.
Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis und die eingereichten Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Die KfW fördert im Rahmen der "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Grundförderung: Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Außerdem sind folgende Boni kombinierbar (bis zu einem Maximun von 70%):
Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen. Bei bivalenten Kombigeräten und Kompaktgeräten wird zusätzlich ein Bonus von 5% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Voraussetzung ist, dass als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Der Bonus wird selbstnutzenden EigentümerInnen für den Austausch von funktionstüchtigen Ölheizungen, Kohleheizungen, Gas-Etagenheizungen und Nachtspeicherheizungen (unabhängig von deren Alter), sowie funktionstüchtigen Gasheizungen und Biomasseheizungen gewährt, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Selbstnutzenden EigentümerInnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird für eine selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro.
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen wir für Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA enthält u.a. Angaben zur geplanten Heizung, inklusive den geplanten förderfähigen Gesamtkosten, sowie eine Bestätigung, dass die "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) eingehalten werden.
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Liefervertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung ab. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.
Sie registrieren sich im Kundenportal "Meine KfW" und wählen dort das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) aus. Anschließend stellen Sie den Antrag (der Antrag ist persönlich und kann nicht von einem Dritten übernommen werden). Hierfür benötigen Sie die BzA und den abgeschlossenen Liefervertrag oder Leistungsvertrag, den Sie im Kundenportal "Meine KfW" hochladen müssen.
Nach Erhalt der Zusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Nach Abschluss des Vorhabens bestätigen wir die ordnungsgemäße Durchführung und erstellen eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und beantragen dort mit der BnD die Auszahlung. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen der Fachunternehmen. Das beinhaltet auch die Rechnung der Baubegleitung.
Durch das Erreichen eines Effizienzhauses (Effizienzstandard besser als EH 85) in einem Zuge kann die Sanierung von der KfW mit bis zu 45% gefördert werden. Derzeit liegt die Höhe eines möglichen Kredits pro Wohneinheit bei bis zu 150.000 € mit einem effektiven Jahreszins von etwa 1,90 % (dieser kann variieren).
Die Baubegleitung wird mit bis zu 50% gefördert.
Die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden ebenfalls mit besonderen Konditionen gefördert.
| Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | bis zu 15.000€ |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 6.000€ |
| Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 15.000€ |
| Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 6.000€ |
| Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 22.500€ |
| Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 12.000€ |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 30.000€ |
| Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 18.000€ |
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 37.500€ |
| Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 24.000€ |

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