SCHER Logo

BLOG

Es war sehr interessant, die Anforderungen des GEG und BEG in einem praktischen Beispiel zu vergleichen. Die Sanierung des Daches erfolgte nach den Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes, das Dach wurde also mit einem U-Wert von 0,20W/m²K saniert. Zwei Jahre später wurde eine 6cm starke Installationsschicht aus einem Mineraldämmstoff aus einer WLS 035 angebracht. So konnte der U-Wert des Daches auf 0,14W/m²K verbessert und damit die Mindestanforderung des BEG erfüllt werden. Dieses Bild entstand während der Innenarbeiten: links: besserer U-Wert nach BEG = mehr Schnee rechts: schlechterer U-Wert nach GEG = weniger Schnee.

noticia


Uns erreichen sehr viele Anfragen über Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Heizlastberechnung sollte unbedingt berücksichtigt werden. Die Berechnung zeigt, ob eine Wärmepumpe zum Objekt passt. Bei älteren Bauten ohne jegliche Wärmedämmung ist der Einsatz dieser Technologie aus wirtschaftlichen Gründen oft nicht ratsam.

Dieser Link vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist sehr hilfreich. In nur ein paar Schritten erhält man eine Einschätzung, inwiefern die Technologie für das Gebäude möglicherweise passen könnte oder eher nicht:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/eignungsanalyse-waermepumpe.html



UIch möchte auf dieses Video der KfW aufmerksam machen. In der ersten Folge der Serie: „Die Sanierer“ wird sehr schön erklärt, welche Vorteile eine Wärmedämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecke bietet.




In der zweiten Folge der KfW Serie „Die Sanierer“ geht es um Fenster und Haustüren:




FÖRDERPROGRAMM IM ÜBERBLICK

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)


Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die (BEG WG) und (BEG NWG) (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie (BEG EM) (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administriert.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

KONTAKT

Kostenloses Erstgespräch

Unsere Expert*innen stehen Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung und beraten Sie gerne bei Fragen zu Sanierung und Förderung Ihres Projekts. Wählen Sie einen passenden Termin.


Wir rufen Sie zurück:

Request a free quote

Sie haben nur eine kurze Frage? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@scherfenergieberatung.de oder: https://wa.me/+49017621562058
Logos foot